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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Art der Tätigkeit

Die KC Kitersclub GmbH vermittelt Pauschalreisen und Reiseleistungen. Der Kunde beauftragt mit der verbindlichen Anmeldung die KC Kitersclub GmbH, die gebuchte Reise/Leistung zu besorgen. Der Reisevertrag bzw. Beherbergungs- oder Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zustande. KC Kitersclub GmbH ist nur dann Veranstalter, wenn KC Kitersclub GmbH ausdrücklich als solcher genannt wird.

2. Abwicklung
Die verbindliche Anmeldung kann schriftlich, telefonisch per Fax oder Internet erfolgen. Erfolgt der Auftrag per E-Mail, wird er von KC Kitersclub GmbH zur Sicherheit der Vertragsparteien nochmals telefonisch geprüft. Der Kunde bekommt am selben Tag eine Anmeldung per Mail oder Fax, die er unmittelbar danach unterschrieben zurücksendet. Falls der Kunde kein Faxgerät hat, teilt er uns seine Personalausweisnummer telefonisch mit.

3. Reisebedingungen
Für den Reisevertrag, Beförderungsvertrag oder Beherbergungsvertrag gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers (siehe unten). Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkostensversicherung.

4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Wenn der Reisende vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:

Bis 61 Tage vor Reiseantritt  25%

60 bis 46 Tage vor Reiseantritt

40 %

45 bis 31 Tage vor Reiseantritt

50 %

30 bis 15 Tage vor Reiseantritt

70 %

14 bis 4 Tage vor Reiseantritt

90 %

ab dem 3.ten Tag vor Reiseantritt

95 %

 

Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Der Reiseveranstalter kann einen höheren Schaden als die pauschalierten Beträge geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt.

Wünscht der Reisende eine Umbuchung hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel oder Abflughafen, werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, sofern dies durchführbar ist, € 25,00 Bearbeitungsgebühr pro Person erhoben.

Bei Sonderflugpreisen weisen wir auf entsprechende Abweichungen wie nicht umbuchbar oder erhöhte Rücktrittsgebühren hin.

 

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Reiseteilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für den ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Aufwand € 25,00 zu verlangen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Haftung
KC Kitersclub GmbH haftet nicht für den Fall für Leistungen, die Bestandteil des Reisevertrages, Beförderungsvertrages oder Beherbergungsvertrages sind.

6. Preise
KC Kitersclub GmbH ist bemüht, dem Kunden jeweils ein günstiges Angebot für seinen Reisewunsch zu unterbreiten. KC Kitersclub GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die gebuchte Leistung bei keinem anderen Veranstalter oder Leistungsträger günstiger angeboten wird.

7. Zahlung
Entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers ist der vereinbarte Preis sowie die ggf. vereinbarte Anzahlung entweder direkt an den Anbieter oder an KC Kitersclub GmbH zu zahlen. Ist KC Kitersclub GmbH inkassoberechtigt, so ist die Anzahlung sofort und die Restzahlung spätestens 21 Tage vor der Abreise fällig. Liegen zwischen Anmeldung und Reiseantritt weniger als 21 Tage, so ist der gesamte Preis sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sind darüber hinaus individuelle Regelungen zu treffen (z.B. bei Tickethinterlegungen).

8. Gebühren
Werden für Serviceleistungen (z.B. Visabesorgung) Gebühren erhoben, werden diese dem Kunden von KC Kitersclub GmbH vor der Auftragserteilung mitgeteilt und sind für beide Seiten nach Annahme durch den Kunden, auch konkludent durch Inanspruchnahme der angebotenen Serviceleistungen, verbindlich.

9. Gerichtstand
Gerichtstand ist Laupheim.

10. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

AGB der Buchungspartner und Reiseveranstalter zum Download

Allgemeine_Reisebedingungen_Club_Mistral.pdf

AGB des Club Mistral

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